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Fachbeitrag

Europas Souverän? Die Bürgerinnen und Bürger!

„Alle Souveränität geht vom Volke aus“, so steht es in vielen Verfassungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Frei nach Kurt Tucholsky möchte man fragen: „Und wo geht sie hin?“ In der Tat ist die Souveränität der politischen Subjekte der EU, nämlich der Bürgerinnen und Bürger Europas, gleichsam im Europäischen Rat (EU-Rat) versenkt, schwer fassbar, intransparent und auch nur indirekt legitimiert. Dächte man also über europäische Souveränität nach bzw. möchte man die Frontstellung von EU und Mitgliedsstaaten mit Blick auf Souveränität – verstanden als Rechtssetzungsfähigkeit – durchbrechen, dann ginge es zentral um die Abschaffung der Macht des EU-Rates im politischen System der EU und um die Aufwertung der Souveränität der europäischen Bürgerinnen und Bürger durch eine vollständige Parlamentarisierung der Union. Die Verankerung des Prinzips einer europäischen Staatsbürgerschaft und das perspektivische Ziel der Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums für die Bürgerinnen und Bürger der könnte ein erster Schritt auf dem Weg in die Demokratisierung Europas sein.

Die Auflösung der Frage nach der Souveränität zugunsten der Bürgerinnen und Bürger im politischen System Europas scheitert derzeit maßgeblich daran, dass die Bürgerinnen und Bürger in Europa in ihrer Gänze keine Rechtsgleichheit genießen, nicht bei Wahlen, nicht bei Steuern und nicht beim Zugang zu sozialen Rechten, also vor allem in den Bereichen, die ihren Status als Bürger ausmachen. Damit harrt die Grundannahme des Maastrichter Vertrages von 1992 („Ever closer Union“), nämlich, dass die EU eine „Union of States“ und eine „Union of Citizens“ ist, ihrer normativen Unterfütterung. De facto ist die EU nur eine „Union of States“ und noch keine „Union of Citizens“, gerade weil der allgemeine politische Gleichheitsgrundsatz nicht für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gilt. Anders formuliert: Bezeichnet man die EU-Rechtsgemeinschaft als gemeinsamen rechtsstaatlichen Rahmen für die die vier europäischen Freiheiten – Personen, Dienstleistungen, Kapital und Güter –, dann bietet die EU, knapp formuliert, transnationale Rechtsgleichheit für Güter (Binnenmarkt), Kapital (Währungs- bzw. Geldgleichheit durch den Euro) und Dienstleistungen bzw. „Arbeitskräfte“ (im Unterschied zu Personen),1 aber nicht für Personen selbst, die in ihren bürgerlichen Belangen in „nationalen Rechtscontainern“ fragmentiert bleiben, die aber die eigentlichen politischen Subjekte und mithin der Souverän des politischen Systems Europas sind.

Aus diesem Grund braucht es ein gleiches und direktes Wahlrecht. ‚Eine Person, eine Stimme‘ wäre der nächste wichtige Schritt, wenn es gilt, auf unserem Kontinent eine politische Einheit zu begründen, die die wirtschaftliche Einheit erst legitimiert. Erst dann kann das Europäische Parlament zum Sachwalter einer europäischen Demokratie werden, die ihren Namen verdient und deren Souverän die europäischen Bürgerinnen und Bürger sind. Anders formuliert: Wir müssen das Erbe der Französischen Revolution europäisieren und die damals genommene Abbiegung in Richtung Nationalstaaten überwinden. Die Republik muss europäisch werden! Aus der Bundesrepublik Deutschland, der République Française, der Republik Österreich, der Repubblica Italiana oder der Rzeczpospolita Polska etc. wird eine Europäische Republik durch allgemeine, unmittelbare, freie, geheime und vor allem auch gleiche Wahlen – begründet auf dem Gleichheitsgrundsatz aller europäischen Bürgerinnen und Bürger.

Aus der Wahlrechtsgleichheit ergibt sich der nächste Schritt der großen europäischen Reformation, nämlich jener, die europäische Staatsbürgerschaft materiell auszubuchstabieren. Wir haben 1992 den Euro auf die Zeitschiene gesetzt und in drei Schritten zwischen 1994 und 2002 die Währungsunion geschaffen. Innerhalb von zehn Jahren wurden von Lappland bis zur Südspitze der Algarve alle Geldautomaten mit Euros ausgestattet. Jeder europäische Bürger, jede europäische Bürgerin hat eine IBAN-Nummer bekommen. Sollte es nicht möglich sein, in einem auf zehn, fünfzehn, fünfundzwanzig Jahre angelegten Prozess dafür zu sorgen, dass wir von Tampere bis Thessaloniki Wahlrechtsgleichheit haben? Und dann eine europäische Steuernummer, eine europäische Sozialversicherungsnummer und dann eine europäische ID bekommen? Und zuletzt gar eine europäische Arbeitslosenversicherung? Warum eigentlich nicht?

Soll Europa wirklich neu begründet werden, wie vielfach diskutiert und gefordert, soll Europa eine Demokratie werden, dann muss der Preis entrichtet werden: der allgemeine politische Gleichheitsgrundsatz für alle Bürgerinnen und Bürger Europas. Dadurch würde zur Gleichheit der Güter im Binnenmarkt und zur Geldgleichheit (Euro) die Gleichheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger als politische Subjekte addiert: Genau dies wäre die Grundlage für eine europäische Demokratie und der Sprung in eine Europäische Republik.

(Dieser Fachbeitrag erscheint im Jahrbuch Kulturmarken 2020)